Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Nachweise und Vermittlungsleistungen zwischen Cyriak Immobilien, Inhaber: Ralf Schäddrich, Cyriakstraße 40, 99094 Erfurt (nachfolgend „Immobilienmakler“) und dem jeweiligen Auftraggeber oder Interessenten (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Maklertätigkeit
(1) Der Immobilienmakler erbringt Dienstleistungen als Immobilienmakler gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO). Gegenstand der Tätigkeit ist der Nachweis oder die Vermittlung von Verträgen über den Kauf, Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien.
(2) Der Immobilienmakler schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Maklerleistung (Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB).
§ 3 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Beauftragung oder durch Inanspruchnahme der Maklerleistung nach vorheriger Kenntnisnahme dieser AGB zustande, insbesondere durch Anforderung eines Exposés, Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder Aufnahme konkreter Verhandlungen.
(2) Der Maklervertrag kann auch stillschweigend gemäß § 151 BGB zustande kommen.
§ 4 Provision
(1) Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers entsteht, sobald aufgrund seiner Tätigkeit ein wirksamer Hauptvertrag (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt (§ 652 BGB). Eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt.
(2) Die Höhe der Provision ergibt sich aus der individuell getroffenen Vereinbarung oder den Angaben im jeweiligen Exposé. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags fällig.
§ 5 Doppeltätigkeit
Der Immobilienmakler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei (z. B. Käufer und Verkäufer) tätig zu werden, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen (§ 656c BGB).
§ 6 Weitergabe von Informationen
(1) Sämtliche Objektinformationen, Exposés und Nachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Immobilienmaklers.
§ 7 Haftung
(1) Der Immobilienmakler haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Immobilienmakler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.